Wurde der vordere Stoßfänger bei dem Unfallwagen beschädigt?
Die vordere Stoßstange krachte in das unbeteiligte Fahrzeug. Die Stoßstange gehört zur Karosserie. Ihre Hauptfunktion besteht darin, Stöße von außen abzufedern und zu dämpfen sowie die vorderen und hinteren Bauteile des Fahrzeugs zu schützen. Wie bekannt, besteht die Karosserie eines Autos aus dem Rahmen und den Karosserieteilen. Zu den Karosserieteilen gehören unter anderem die vordere und hintere Stoßstange, die Motorabdeckung, die Kotflügel, die Türen und die Kofferraumklappe. Sind die Karosserieteile beschädigt, gehört das Fahrzeug nicht zum Unfallfahrzeug. Ist hingegen der Rahmen beschädigt, gehört das Fahrzeug zum Unfallfahrzeug. Die Stoßstange gehört zur Karosserie. Ihre Hauptfunktion besteht darin, Stöße von außen abzufedern und zu dämpfen sowie die vorderen und hinteren Bauteile des Fahrzeugs zu schützen. In Zeiten, als die Automobilproduktionstechnologie noch nicht sehr weit entwickelt war, bestanden die Stoßfänger aus Stahlblech. Stoßfänger und Rahmen waren längs vernietet oder verschweißt, wodurch ein großer Spalt zur Karosserie entstand – ein unschönes Gesamtbild. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Automobilindustrie und dem breiten Einsatz von technischen Kunststoffen im Automobilbereich haben sich auch die Stoßfänger als wichtige Bauteile weiterentwickelt. Heute erfüllen sie neben ihrer Schutzfunktion auch ästhetische Ansprüche. Sie sind in die Karosserie integriert, wobei gleichzeitig auf geringes Gewicht geachtet wird.