Nach der Anbringung des Kennzeichens dürfen der vorgesehene Anfahr- und Abfahrtswinkel des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.
Das an der vorderen Stoßstange des Fahrzeugs angebrachte Frontschild 2. Das an der Frontschildplatte angebrachte Frontschild muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs stehen, der Mittelpunkt des Frontschilds darf sich nicht auf der linken Seite der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs befinden und das Frontschild und die Schildhalterung dürfen die rechte Kante der Fahrzeugfront nicht überschreiten.
Die auf der Frontplatte installierte Platte muss grundsätzlich senkrecht zur Horizontalebene stehen und die Frontplatte darf nicht weiter nach hinten geneigt sein als
Das hintere Kennzeichen muss sich am hinteren Ende des Fahrzeugs befinden. Das am hinteren Kennzeichen angebrachte Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs stehen und sich auf der rechten Seite der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs befinden. Das hintere Kennzeichen und der Kennzeichenhalter dürfen die linke Kante der Fahrzeugfront nicht überschreiten. Wenn die Höhe der Oberkante des hinteren Kennzeichens über dem Boden mehr als 1,2 m beträgt, beträgt die Höhe der Vorderkante des hinteren Kennzeichens unter dem Boden mehr als 30°.
15 °