Nach der Montage der Platte auf der Platte dürfen der Auslegungs-Anfahrtswinkel und der Auslegungs-Abfahrtswinkel des Fahrzeugs nicht mehr beeinflusst werden.
1. Das vordere Kennzeichen muss am vorderen Stoßfänger des Fahrzeugs angebracht sein. 2. Das vordere Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs stehen, der Mittelpunkt des vorderen Kennzeichens darf sich nicht auf der linken Seite der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs befinden, und das vordere Kennzeichen und die Kennzeichenhalterung dürfen nicht über die rechte Kante der Fahrzeugfront hinausragen.
Die an der Frontplatte angebrachte Platte muss im Wesentlichen senkrecht zur horizontalen Ebene stehen, und die Frontplatte darf nicht mehr als um einen bestimmten Wert nach hinten geneigt werden.
Das hintere Kennzeichen muss am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. Es muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs stehen und sich rechts davon befinden. Kennzeichen und Kennzeichenhalterung dürfen die linke Kante der Fahrzeugfront nicht überschreiten. Beträgt der Abstand der Oberkante des hinteren Kennzeichens zum Boden mehr als 1,2 m und der Abstand der Vorderkante des hinteren Kennzeichens zum Boden mehr als 30°, so muss dies möglich sein.
15 °