Nachdem das Schild auf dem Schild angebracht wurde, darf der konstruktive Anfahr- und Abfahrtswinkel des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.
Die an der vorderen Stoßstange des Fahrzeugs angebrachte Frontplatte muss 2. Die an der Frontplatte angebrachte Platte muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs sein, der Mittelpunkt der Frontplatte darf nicht auf der sein Die linke Seite der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs darf nicht über die rechte Kante des Vorderendes des Fahrzeugs hinausragen.
Die auf der Frontplatte installierte Platte muss im Wesentlichen senkrecht zur horizontalen Ebene stehen und die Frontplatte darf nicht weiter nach hinten geneigt sein
Das 15°-Heckkennzeichen muss am hinteren Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Das auf dem hinteren Nummernschild angebrachte Nummernschild muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymmetrieebene des Fahrzeugs stehen und sich auf der rechten Seite der Längssymmetrieebene des Fahrzeugs befinden. Das hintere Nummernschild und die Nummernschildhalterung dürfen nicht über die linke Kante der Fahrzeugfront hinausragen. Wenn die Höhe der Oberkante der hinteren Platte über dem Boden mehr als 1,2 m beträgt, beträgt die Höhe der Vorderkante der hinteren Platte unter dem Boden mehr als 30°
15°