Ist die Netzveränderung zulässig?
Die Zulässigkeit hängt vom Grad der Modifikation ab. Es ist zulässig, das Halbnetz in angemessenem Umfang zu modifizieren. Zu starke Modifikationen des Halbnetzes verändern das Erscheinungsbild des Fahrzeugs und führen dazu, dass es nicht mehr mit dem Führerscheinfoto übereinstimmt. Gemäß den aktuellen Arbeitsvorschriften der Kraftfahrzeuginspektion ist die Modifikation des Mittelnetzes gesetzlich geregelt. Es ist jedoch zu beachten, dass die modifizierte Mittelnetze die Länge und Breite des Fahrzeugs nicht verändern dürfen.
Gemäß der aktuellen Arbeitsordnung für die Kfz-Zulassungsstelle, die am 1. September 2019 in Kraft trat, ist der Einbau von Gittern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss nicht registriert werden. Der markanteste Teil der Front vieler Modelle ist das Gitter und nicht die Stoßstange. Daher kann die Länge des Fahrzeugs leicht verändert werden, was die Aufmerksamkeit der Besitzer erfordert.